Informationen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ohne Angehörige geht es nicht. Und sie brauchen auch mal eine Auszeit!

Angehörige sind durch die Pflege zu Hause sehr eingespannt und möchten auch mal in Urlaub, ins Theater oder brauchen eine Pause. Für diesen Fall gibt es von der Pflegekasse die Leistung der Verhinderungspflege. Verhinderungspflege kann eine gute Alternative zur stationären Kurzzeitpflege sein.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Jedes Jahr gibt es ein festes Budget, das Sie bei der Pflegekasse beantragen können. Dann übernehmen wir als Sozialstation die Dinge, die normalerweise Ihre Angehörigen machen. So können Sie sicher zu Hause bleiben und ihre Angehörigen können beruhigt eine Auszeit nehmen. Wir beraten Sie gerne zum Antrag und den Möglichkeiten der Verhinderungspflege oder der Kurzzeitpflege in Ihrer Nähe.

Die Vorzüge der Verhinderungspflege

  • Angehörige werden entlastet 
  • Die pflegebedürftige Person kann in der vertrauten Umgebung bleiben
  • Bei Pflegegrad 2-5 gibt es die Möglichkeit auf einen Zuschuss durch die Pflegeversicherung
  • Verhinderungspflege kann rückwirkend beantragt werden

Die Leistungen der Verhinderungspflege im Überblick

  • Körperpflege 
  • Unterstützung bei der Ernährung
  • Einkaufen 
  • Spazierengehen
  • Kontakthalten per Telefon oder bei Kurzbesuchen
  • Unterstützung im Haushalt

Sozialstationen mit Verhinderungs- / Kurzzeitpflege

Diese Leistung wird von allen Sozialstationen erbracht.

Zu unseren Einrichtungen

Möchten Sie sich zur Verhinderungs- / Kurzzeitpflege der Ambulanten Pflege erkundigen?

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Verwaltungsteams in unseren ambulanten Diensten gerne zur Verfügung.