Informationen zu Entlastungsleistungen in der ambulanten Pflege

Pflegende Angehörige und Pflegepersonen sollen durch zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung entlastet werden. Das Ziel ist, dass die zu betreuenden Menschen in der häuslichen Umgebung verbleiben können.

Alle Personen ab Pflegegrad 1 erhalten diese Leistung von 125 € monatlich von der Pflegekasse.

Werden die Mittel im Kalenderjahr nicht vollständig ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Entlastungsbeitrag Pflege

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einsetzbar für Angebote durch zugelassene Pflegedienste. Dazu gehören zum Beispiel Unterstützung in der Körperpflege und im Haushalt. Aber auch Begleitung bei Spaziergängen, wie z. B. zum Friedhof, oder ein gemeinsamer Kaffeenachmittag sind inbegriffen – genauso wie gemeinsam verbrachte Zeit.

Unsere engagierten Mitarbeiter*innen unterstützen Sie oder Ihre Angehörigen mit Einfühlungsvermögen und viel Geduld zu Hause.

Für weitere Informationen stehen die Verwaltungsteams in unseren ambulanten Diensten gerne zur Verfügung.